Der internationale Warenverkehr mit Italien hat einen bedeutenden Wandel vollzogen: Die papierbasierte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 wurde durch ein elektronisches System ersetzt. Dieses Dokument dient als Präferenznachweis im Handel mit Drittländern und ermöglicht Importeuren, keine Zölle beim Grenzübertritt zahlen zu müssen.
Das frühere System erforderte einen aufwendigen manuellen Prozess. Die EUR.1-Formulare mussten täglich von den Zollbehörden gestempelt, nummeriert und verwaltet werden. Diese zeitintensive Vorgehensweise entsprach nicht mehr den Anforderungen eines modernen internationalen Handels.
Seit der Umstellung auf das elektronische Format hat sich der Warenverkehr deutlich effizienter gestaltet. Für Unternehmen, die regelmäßig Transporte nach Italien durchführen, bedeutet dies eine wesentliche Vereinfachung ihrer Exportprozesse. Besonders für den Warenverkehr zwischen der Schweiz und Italien als wichtigen Handelspartner bringt die Modernisierung spürbare Vorteile.
Das klassische EUR.1-Verfahren
Das traditionelle EUR.1-Verfahren bei Transporten nach Italien glich einem bürokratischen Kraftakt: Spediteure mussten jeden Morgen bei den Zollämtern vordrucken und stempeln lassen. Diese universell anerkannten Dokumente wurden fortlaufend nummeriert und mit einem schwarzen Stempelabdruck der Zollbehörde versehen.
Besonders zeitraubend war die tagesaktuelle Verwaltung der Formulare. Spediteure schätzten ihren Tagesbedarf und ließen entsprechend viele Dokumente abstempeln. Alle nicht genutzten Formulare mussten am Folgetag zurück zum Zoll gebracht werden, wo sie ungültig gestempelt wurden.
Dieser verwaltungsintensive Ablauf betraf speziell den Warenverkehr mit Italien als wichtigen Handelspartner. Für jeden Transport musste ein separates EUR.1-Formular beantragt, gestempelt und archiviert werden. Die Zollbehörden überprüften dabei die Präferenzberechtigung – also das Recht auf Zollvergünstigungen – für jede einzelne Sendung neu.
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Die neue elektronische Lösung
Die Digitalisierung der EUR.1-Bescheinigung prägt nun den modernen Transportverkehr mit Italien. Das elektronische Format hat die papierbasierte Version ersetzt und das zeitaufwendige manuelle Verfahren beendet.
Exporteure beantragen und verwalten ihre Präferenznachweise digital. Das elektronische System ist etabliert und wird von allen Unternehmen genutzt, die zollbegünstigte Waren nach Italien transportieren.
Die Modernisierung nach mehreren früheren Fristverlängerungen hat dem deutsch-italienischen Warenverkehr eine grundlegende Neuausrichtung der Zollprozesse gebracht. Das elektronische Format gewährleistet eine schnellere Bearbeitung und minimiert Fehlerquellen bei der Dokumentenerstellung.
Status des „Zugelassenen Ausführers“
Der Status des „Zugelassenen Ausführers“ bietet Unternehmen mit regelmäßigen Transporten nach Italien deutliche Vereinfachungen. Die Zollbehörde erteilt nach erfolgreicher Prüfung eine Bewilligung, die das Unternehmen berechtigt, Präferenznachweise eigenständig auszustellen.
Kernvoraussetzung für den Status ist der Nachweis fundierter Kenntnisse über Ursprungsregeln und internationale Versandbestimmungen. Ein qualifizierter Mitarbeiter muss diese Expertise im Unternehmen sicherstellen. Die Dokumentation der Warenbewegungen und Ursprungsnachweise spielt dabei eine zentrale Rolle.
Mit der Registrierungsnummer auf der Rechnung entfällt die Einzelvorlage von EUR.1-Bescheinigungen bei jeder Sendung. Das bedeutet: keine separaten Zollvorlagen mehr für jeden Transport nach Italien. Die Zollbehörde gewährt dem Unternehmen einen Vertrauensvorschuss durch kontinuierliche Überprüfung der Ursprungskriterien.
Praktische Auswirkungen der Umstellung
Die Digitalisierung der EUR.1-Bescheinigung wirkt sich direkt auf die Effizienz von Italien-Transporten aus. Wartezeiten an Zollstellen reduzieren sich erheblich, da die elektronische Abwicklung zeitraubende manuelle Prozesse ersetzt.
Für regelmäßige Italien-Exporteure bedeutet der neue Status eine dauerhafte Entlastung von administrativen Aufgaben. Die automatisierte Ausstellung der Präferenznachweise beschleunigt die Zollabwicklung signifikant. Dies minimiert nicht nur Wartezeiten, sondern verbessert auch die Planbarkeit von Lieferterminen.