1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch für Firmenwagen: Was lohnt sich mehr?

von der Redaktion

Ein Firmenwagen, der auch privat genutzt werden darf, ist für viele Arbeitnehmer sehr attraktiv. Jedoch fordert das Finanzamt einen Anteil an dieser Vergünstigung, da die private Nutzung des Dienstwagens versteuert werden muss. Die steuerliche Belastung für die private Nutzung eines Firmenwagens kann auf zwei Arten berechnet werden: durch die 1-Prozent-Regelung oder durch das Führen eines Fahrtenbuchs. Beide Methoden haben ihre Vor- und Nachteile und erfordern eine individuelle Abwägung. Ziel dieses Artikels ist es, die Unterschiede zwischen diesen beiden Optionen darzustellen und Ihnen hilfreiche Tipps zu geben, wie Sie dabei Steuern sparen können.

Die 1-Prozent-Regelung

Bei der 1-Prozent-Regelung wird monatlich 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil versteuert. Dieser Bruttolistenpreis entspricht der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Nehmen wir als Beispiel einen VW Passat mit einem Listenpreis von 40.000 €: Hier müssten Sie monatlich 400 € als geldwerten Vorteil versteuern.

Zusätzlich werden 0,03 % des Listenpreises pro Kilometer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte versteuert. Wenn Ihr einfacher Arbeitsweg beispielsweise 30 Kilometer beträgt, erhöht sich der zu versteuernde Betrag um 360 €, sodass insgesamt 760 € monatlich versteuert werden müssen.

Ein großer Vorteil der 1-Prozent-Regelung ist ihre Einfachheit und geringe Verwaltungsaufwand. Es ist keine detaillierte Dokumentation der gefahrenen Kilometer erforderlich, was sie für viele Arbeitnehmer zur bevorzugten Methode macht.

Das Fahrtenbuch

Ein elektronisches Fahrtenbuch ermöglicht eine genaue Erfassung der privaten und beruflichen Fahrten, wodurch nur die tatsächliche private Nutzung versteuert wird. Es erfordert jedoch eine akribische Dokumentation: Jede Fahrt muss mit Datum, Kilometerstand, Reiseziel und Zweck der Reise festgehalten werden. Das Finanzamt stellt hohe Anforderungen an die Genauigkeit und Vollständigkeit dieser Aufzeichnungen.

Ein wesentlicher Vorteil des Fahrtenbuchs ist die potenziell geringere Steuerlast, da nur die tatsächlich privat gefahrenen Kilometer versteuert werden. Dies kann besonders vorteilhaft sein, wenn Sie den Dienstwagen überwiegend beruflich nutzen. Elektronische Fahrtenbücher können hierbei eine große Hilfe sein, da sie die Aufzeichnung und Verwaltung der Fahrten erleichtern und oft automatisch die notwendigen Daten erfassen.

Die Verwendung eines Fahrtenbuchs erfordert Disziplin und Genauigkeit, wird jedoch durch die potenziellen Steuereinsparungen oft belohnt.

Fahrtenbuch

Beispielrechnungen: 1-Prozent-Regelung vs. Fahrtenbuch

Um die Unterschiede zwischen der 1-Prozent-Regelung und dem Fahrtenbuch zu verdeutlichen, betrachten wir zwei typische Szenarien. Im ersten Fall fährt ein Angestellter 20.000 Kilometer pro Jahr, davon die Hälfte privat. Im zweiten Szenario ist ein Außendienstmitarbeiter, der 50.000 Kilometer im Jahr fährt, wobei nur 10 % privat sind.

Bei der 1-Prozent-Regelung beträgt der geldwerte Vorteil in beiden Fällen 9.120 € jährlich, was zu einer Steuerlast von 4.104 € führt. Es spielt hierbei keine Rolle, wie viele Kilometer privat oder beruflich gefahren werden, da nur der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs entscheidend ist.

Beim Fahrtenbuch hingegen hängt die Steuerlast von der tatsächlichen privaten Nutzung ab. Der Angestellte müsste bei 50 % privater Nutzung einen geldwerten Vorteil von nur 1.825 € versteuern, was zu 3.971 € Steuerlast führt – eine Ersparnis von 133 €. Der Außendienstmitarbeiter, der hauptsächlich beruflich fährt, hätte sogar nur 4.185 € als geldwerten Vorteil und zahlt darauf 1.883 € Steuern, was 2.221 € weniger ist als bei der 1-Prozent-Regelung.

Das Fahrtenbuch lohnt sich insbesondere bei hoher beruflicher Nutzung und geringem privatem Anteil, während die 1-Prozent-Regelung einfacher zu handhaben ist und unabhängig von der Fahrleistung gleich bleibt.

Tipps zur Steuerersparnis

Um bei der Versteuerung des Firmenwagens Steuern zu sparen, gibt es verschiedene Strategien. Ein erster Tipp ist, ein Fahrzeug mit möglichst geringer Sonderausstattung zu wählen. Je weniger Sonderausstattung, desto niedriger der Bruttolistenpreis und damit der zu versteuernde geldwerte Vorteil. Sie können etwa ein Navigationssystem nachträglich einbauen lassen, da dies den Listenpreis nicht erhöht.

Ein weiterer Tipp ist, bestimmte Kosten wie den Kraftstoff selbst zu tragen. Dadurch können Sie den geldwerten Vorteil reduzieren und somit weniger Steuern zahlen. Verhandeln Sie mit Ihrem Arbeitgeber, dass Sie für die private Nutzung des Fahrzeugs selbst aufkommen. Dies kann steuerlich vorteilhaft sein, speziell, wenn die privaten Kosten die Steuerersparnis nicht übersteigen.

Nutzung von steuerlichen Vergünstigungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge ist ebenfalls eine Möglichkeit. Bei diesen Fahrzeugen wird für die 1-Prozent-Regel nur der halbe Bruttolistenpreis herangezogen, was die Steuerlast erheblich senkt. Ab 2020 gibt es sogar die Möglichkeit, die Steuerlast für bestimmte Firmenwagen zu vierteln.

Eine interessante Alternative ist das Dienstfahrrad, das gänzlich steuerfrei privat genutzt werden kann. Voraussetzung ist, dass das Dienstfahrrad zusätzlich zum Gehalt bereitgestellt wird. Dies bietet eine umweltfreundliche und kostengünstige Option, die nicht versteuert werden muss.

Dienstfahrrad

Fazit

Die Entscheidung zwischen der 1-Prozent-Regelung und dem Fahrtenbuch hängt von Ihrer individuellen Nutzung des Firmenwagens ab. Die 1-Prozent-Regelung ist unkompliziert und erfordert keine detaillierte Aufzeichnung der Fahrten, was sie für viele attraktiv macht. Allerdings kann das Fahrtenbuch erhebliche Steuereinsparungen bieten, insbesondere wenn Sie den Wagen überwiegend beruflich nutzen.

Regelmäßige Überprüfung der besten Methode mit einem Online-Rechner ist empfehlenswert, um sicherzustellen, dass Sie nicht mehr Steuern zahlen als nötig. Ihre persönliche Fahrweise, der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs und die Vereinbarungen mit Ihrem Arbeitgeber spielen dabei eine entscheidende Rolle.